Ehrenamt – Hürden für Fördermittel viel höher gelegt – Erkennen Kommunen Verpflichtung an?
Von unserer Redakteurin Katrin Maue-KlaeserRhein-Lahn. Groß ist die Freude über das gerade verabschiedete rheinland-pfälzische Bibliotheksgesetz – nicht nur in der Politik, sondern durchaus auch bei den Mitarbeitern öffentlicher Büchereien. Das Gesetz „würdigt ihre Rolle bei der Bewahrung des historischen und kulturellen Erbes“, lobt etwa Dr. Annette Gerlach, Leiterin des Landesbibliothekszentrums (LBZ) in Koblenz. Das klingt nach lang fälliger Anerkennung auch für die Arbeit, die in den zahlreichen Büchereien geleistet wird.
Doch viele Leiterinnen und Mitarbeiterinnen der Büchereien im Rhein-Lahn-Kreis sehen ihre Felle davonschwimmen. Nicht des Gesetzes wegen, das auch sie begrüßen. Sondern wegen einer Verwaltungsvorschrift zur „Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens in Rheinland-Pfalz“, die insbesondere die Voraussetzungen und Ziele der Vergabe von Fördermitteln des Landes neu regelt und zum Jahreswechsel in Kraft tritt.
„Diese Vorschrift entzieht kleinen Büchereien die Arbeitsgrundlage“, formuliert Rita Tolkmitt, Leiterin der Lohrheimer Gemeindebücherei, ihre Kritik: Fördermittel gebe es nur noch projektbezogen – und auch nur dann, wenn die Gemeinde zusätzlich zu ihren anderen Beiträgen zum Erhalt der Bücherei mindestens 1000 Euro für das jeweilige Projekt lockermacht. Das stellt gerade kleine Gemeinden mit geringen Mitteln oder hohen Schulden vor Probleme.
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