Ehrenamt – Hürden für Fördermittel viel höher gelegt – Erkennen Kommunen Verpflichtung an?
Von unserer Redakteurin Katrin Maue-KlaeserRhein-Lahn. Groß ist die Freude über das gerade verabschiedete rheinland-pfälzische Bibliotheksgesetz – nicht nur in der Politik, sondern durchaus auch bei den Mitarbeitern öffentlicher Büchereien. Das Gesetz „würdigt ihre Rolle bei der Bewahrung des historischen und kulturellen Erbes“, lobt etwa Dr. Annette Gerlach, Leiterin des Landesbibliothekszentrums (LBZ) in Koblenz. Das klingt nach lang fälliger Anerkennung auch für die Arbeit, die in den zahlreichen Büchereien geleistet wird.
Doch viele Leiterinnen und Mitarbeiterinnen der Büchereien im Rhein-Lahn-Kreis sehen ihre Felle davonschwimmen. Nicht des Gesetzes wegen, das auch sie begrüßen. Sondern wegen einer Verwaltungsvorschrift zur „Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens in Rheinland-Pfalz“, die insbesondere die Voraussetzungen und Ziele der Vergabe von Fördermitteln des Landes neu regelt und zum Jahreswechsel in Kraft tritt.
„Diese Vorschrift entzieht kleinen Büchereien die Arbeitsgrundlage“, formuliert Rita Tolkmitt, Leiterin der Lohrheimer Gemeindebücherei, ihre Kritik: Fördermittel gebe es nur noch projektbezogen – und auch nur dann, wenn die Gemeinde zusätzlich zu ihren anderen Beiträgen zum Erhalt der Bücherei mindestens 1000 Euro für das jeweilige Projekt lockermacht. Das stellt gerade kleine Gemeinden mit geringen Mitteln oder hohen Schulden vor Probleme.
Andererseits bieten Büchereien vor allem in kleinen Ortschaften, die ansonsten über keinerlei Infrastruktur mehr verfügen, neben Vereinen oft die einzige Gelegenheit zur Begegnung und damit zur Erhaltung des Dorflebens.
Dr. Barbara Koelges, Pressesprecherin des LBZ, erklärt: „Es werden für eine erfolgreiche Bibliotheksarbeit Mindeststandards gesetzt. Damit richtet sich das Land an die Kommunen, für eine entsprechende Ausstattung zu sorgen.“ Leiterin Gerlach unterstreicht: „Es ist eine politische Frage, in den Kommunen die Bedeutung für das Angebot an Bildung und Kultur ebenfalls zu sehen, um die eigenen Bürger nicht im Vergleich zu anderen zu benachteiligen.“
Doch nicht die Kommunen sind es, die die Verwaltungsvorschrift umsetzen müssen – sondern die Mitarbeiter der Büchereien. Welches Druckmittel sollten diese haben, von ihren Trägern mehr Geld zu fordern? Denn zu den Voraussetzungen zählt auch, 5 Prozent des Medienbestandes jährlich zu erneuern, damit – durchaus wünschenswert, bestätigen auch die Mitarbeiterinnen – nach spätestens 20 Jahren der komplette Bestand einmal ausgetauscht ist.
Allein diese Kosten gingen selbst bei kleinen Einrichtungen in die Tausende. Rechenexempel: Bei einem kleinen Bestand von 3500 Medien müssten 175 Medien jährlich erneuert werden, bei durchschnittlichen Anschaffungskosten von 15 Euro wären dies 2625 Euro.
Die 1000 Euro pro Projekt, für das es Fördermittel geben könnte, kommen für die Kommune noch hinzu. „Wir wissen, dass unsere Gemeinde solche Summen nicht aufbringen kann“, sagen Birgit Neuhaus und Ulrike Witte-Buschmann aus der Bücherei Holzheim – die sich dabei über den vergleichsweise großzügigen Etat ihrer Bücherei freuen, die Leser aus weitem Umkreis anzieht.
LBZ-Leiterin Gerlach fordert Eigeninitiative und bietet Unterstützung: „Viele ehrenamtliche Mitarbeiter haben bereits Ideen für Förderanträge oder stehen dazu mit meinen Mitarbeitern beratend im Kontakt. Gemeinschaftsprojekte kleinerer Bibliotheken, etwa zu Austauschbeständen, sind sinnvoll und möglich, gerade auch mit der neuen Verwaltungsvorschrift sind solche Projekte förderfähig.“ Sie weist zudem auf spezielle Fördermöglichkeiten hin, etwa für die Onleihe oder EDV-Ausstattung – insbesondere aber den Lesesommer.
„Der Lesesommer ist erst einmal das, was uns bleibt“, bestätigt Birgit Neuhaus. Den durchschlagenden Erfolg dieser alljährlichen Aktion, die den Büchereimitarbeitern Mittel zum Kauf neuer (Jugend-) Medien, aber auch viel Arbeit beschert, wissen alle zu schätzen.
„Vielfältige Veranstaltungen wie in den vergangenen Jahren müssen eingestellt werden“, bedauert derweil Roswitha Hoffmann, Leiterin der Katzenelnbogener Bücherei für den Einrich, die gerade mit dem Ehrenamtspreis ausgezeichnet wurde. Schon bisher ermöglichten nur Sponsorengelder manche Lesung – künftig wird sich vielerorts ausschließlich realisieren lassen, was mit den Zuwendungen von Spendern und Sponsoren auf die Beine gestellt werden kann.
Rh.-Lahn-Ztg. Bad Ems vom Montag, 1. Dezember 2014, Seite 9