Bekanntmachung der Wahlleiterin/des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Gemeinde Holzheim
Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 03.02.2014 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:
I. Bei der am 25. Mai 2014 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in Holzheim sind 12 Ratsmitglieder zu wählen.
II. In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 24 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 25 zum Gemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).