Bekanntmachung der Wahlleiterin/des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats sowie für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Gemeinde Holzheim
Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 03.02.2014 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:
I. Bei der am 25. Mai 2014 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in Holzheim sind 12 Ratsmitglieder zu wählen.
II. In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 24 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 25 zum Gemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften).
Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.
III. Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
IV. Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats sind bei der Gemeindewahlleiterin/dem Gemeindewahlleiter Werner Dittmar, in 65558 Holzheim, Burghof 1, oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung in 65582 Diez, Louise-Seher-Straße 1, einzureichen.
Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters sind bei der Wahlleiterin/dem Wahlleiter für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters Werner Dittmar, in 65558 Holzheim, Burghof 1, oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung in 65582 Diez, Louise-Seher-Straße 1, einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 7. April 2014, 18 Uhr, ab.
V. Die Verbindung der Wahlvorschläge verschiedener Parteien und Wählergruppen muss der Gemeindewahlleiterin/dem Gemeindewahlleiter gegenüber spätestens am Freitag, dem 2. Mai 2014, 18 Uhr, schriftlich durch die Vertrauenspersonen der jeweiligen Wahlvorschläge erklärt werden. Der Listenverbindung muss die Mehrheit der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge schriftlich zustimmen; bei Wahlvorschlägen nach § 16 Abs. 3 KWG genügt die schriftliche Zustimmung der Vertrauenspersonen.
Holzheim, den 12.02.2014 Werner Dittmar, Gemeindewahlleiter Amtsblatt Ausgabe KW 7/14 | Mittwoch, 12. Februar 2014