Umwelt – „Keine Südumgehung Limburg“ unterbreitet Stadtverordneten Vorschlag – Auch Holzheim betroffen
Limburg. Der Verein „Keine Südumgehung Limburg“ hat die in der Stadtverordnetenversammlung tätigen Fraktionen gebeten, sich mit der Ausweisung eines „Ruhigen Gebietes“ für die Feldflur zwischen Blumenrod, Linter und Holzheim einschließlich des dortigen Vogelschutzgebiets zu befassen. Wiederholt haben Vereinsvertreter kürzlich auch in der Öffentlichkeit dafür geworben und an einem Stand am Neumarkt Unterschriften gesammelt. Sie sollen der Limburger Stadtverordnetensitzung zugeleitet werden.
„Die Ausweisung von sogenannten ruhigen Gebieten entspräche der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union. Die Ausweisung wäre eine Selbstverpflichtung der Stadt und könnte in ihren Lärmaktionsplan aufgenommen werden“, erklärte der Vereinsvorsitzende Ralf Jung-König. Ziel des Lärmaktionsplans sei es, ausgewiesene Flächen vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Konkret bedeute dies, dass eine Erhöhung der Lärmbelastung innerhalb ruhiger Gebiete vermieden werden müsse.
Als ruhige Gebiete kommen nach dem Willen der EU beispielsweise große Flächen in Frage, die keinem relevanten Verkehrs-, Industrie- und Gewerbe- oder Freizeitlärm ausgesetzt sind. Dabei bietet es sich an, vor allem Erholungsgebiete zu berücksichtigen, die öffentlich zugänglich sind und durch ihre Geräuscharmut oder Natürlichkeit Erholung vom technisch verursachten Lärm bieten können.
„Dazu würde sich auch der Schafsberg eignen. Wir regen an, dass sich auch Holzheim mit dem Thema befasst“, sagte Jung-König. Für ein ausgewiesenes „Ruhiges Gebiet“ gäbe es keine Beschränkung für den Bau von Wohnhäusern. Dadurch erhöhe sich ja der Lärmpegel nicht, dessen durchschnittlicher Höchstwert 40 dB/A nicht überschreiten dürfe, erklärte der Vorsitzende. Ein „Ruhiges Gebiet“ bedeute auch nicht, dass daran für alle Zukunft nichts mehr zu ändern sei. Jung-König wörtlich: „Da die Stadt die Umgehungsstraße südlich von Blumenrod nicht mehr will, steht der Ausweisung eines ruhigen Gebietes dort auch nichts mehr im Wege.“
Rechtliche Grundlage ist die am 18. Juli 2002 in Kraft getretene „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm”. Diese Umgebungslärmrichtlinie ging mit einer Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in deutsches Recht über. Ihr Ziel ist ein gemeinsamer europäischer Ansatz zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung.
Dabei werden nach vergleichbaren Verfahren Lärmschwerpunkte durch eine umfassende, strategische Lärmkartierung ermittelt. Auf der Grundlage der Lärmkarten werden unter aktiver Mitwirkung der Öffentlichkeit Lärmaktionspläne aufgestellt. Bei zukünftigen Planungen sind die von den Gemeinden ausgewiesenen ruhigen Gebiete in die Abwägung einzubeziehen. Die Planungen sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die ruhigen Gebiete zu überprüfen, der Aspekt des Lärmschutzes ist zu berücksichtigen.