Der Gemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Artikel I – Änderung im 4. Abschnitt:
Aufwandsentschädigungen 1. Neufassung des § 8 Satz 1 – Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Gemeinderates
(1) Die Mitglieder des Gemeinderates erhalten einen jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von 20,00 EURO, sofern sie ihre Bereitschaft am ausschließlich elektronischen Erhalt der Sitzungsunterlagen und Niederschriften erklärt haben. Diese Kostenerstattung wird im letzten Quartal jeden Jahres überwiesen.
2. redaktionelle Änderung des § 10 Abs. 1 – Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters
Die in Absatz 1 genannte EntschädigungsVO-Gemeinden ist nunmehr die KomAEVO Artikel II § 12 Inkrafttreten (1)
Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach Bekanntgabe in Kraft.
Holzheim, den 16.07.2014
Werner Dittmar, Ortsbürgermeister
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zurzeit gültigen Fassung über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)
ist nach § 24 Abs. 6 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung geltend gemacht worden ist.
Eine etwaige Verletzung der Vorschriften der GemO ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Diez, Louise-Seher-Straße 1, 65582 Diez, Zimmer 108, geltend zu machen.
Diez, den 23.07.2014 Werner Dittmar, Ortsbürgermeister
Amtsblatt Ausgabe KW 31/14 | Mittwoch, 30. Juli 2014