„Allgemeininteressen vorgeschoben“
Man kann ja zu dem Thema Reaktivierung der Aartalbahn stehen wie man will, aber bei den Beschwerdeführern Felten und Ettlich kann ich nur sagen, dass hier Allgemeininteressen vorgeschoben und eigentlich nur private Interessen verfolgt werden. Insoweit folge ich hier der allgemeinen Feststellung, dass ein bestimmtes Klientel der Bevölkerung nach dieser Handlungsweise verfährt, bei Vorhaben staatlicher Organe (Bund, Länder, Kommunen) ein angebliches Interesse eines großen Bevölkerungsteils vorzuschieben, um eigentlich nur den eigenen Interessen Vorschub zu leisten.
Herr Felten will seit Jahren ein Grundstück in Holzheim an der Bahnstrecke überteuert verkaufen, Herr Ettlich wohnt direkt an der Bahnlinie. Mehr braucht deshalb dazu nicht gesagt werden. Bei aller kritischer und notwendiger Betrachtung des Vorhabens Reaktivierung der Aartalbahn sollten die Medien, gleich welcher Art, solchen Privatinteressen keine Plattform bieten. Notwendige Prüfkriterien sind im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens (mit entsprechender Bürgerbeteiligung) unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben abzuarbeiten, bevor von den zuständigen Gremien objektive Entscheidungen getroffen werden.
Eckhard Meier, Diez
Rh.-Lahn-Ztg. Diez vom Donnerstag, 13. November 2014, Seite 12