Trinkwasser – Neue Festsetzung für Versorgung in der Holzheimer Gemarkung
Diez/Holzheim. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat ein Wasserschutzgebiet für die Quelle „In den Erlen 2“ in der Gemarkung Holzheim im Rhein-Lahn-Kreis festgesetzt. Die Verbandsgemeinde Diez als Begünstigte betreibt im Rahmen der Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung eine Vielzahl von Gewinnungsanlagen.
Die Quelle „In den Erlen 2“ versorgt gemeinsam mit der Quelle „Vogelschutz“ die Ortsgemeinde Holzheim mit ihren rund 880 Einwohnern seit fast einem Jahrhundert ortsnah mit Trinkwasser. Jährlich dürfen 45 000 Kubikmeter Wasser entnommen werden. Das entsprechende Wasserrecht ist bis zum 31. Mai 2029 befristet.
Beide Quellen stellen aufgrund des fehlenden Verbundsystems sehr wichtige Anlagen für die öffentliche Wasserversorgung in der Verbandsgemeinde Diez und besonders der Ortsgemeinde Holzheim dar. Die Einspeisung ins Versorgungsnetz erfolgt über den Hochbehälter Holzheim.
Das nordöstlich der Ortslage Holzheim liegende Wasserschutzgebiet hat eine Größe von 53,31 Hektar. Die Abgrenzung der Schutzzonen I, II und III erfolgte auf der Grundlage eines hydrogeologischen Gutachtens.
Der Entwurf der Rechtsverordnung und der dazugehörenden Planunterlagen wurde in der Verbandsgemeinde Diez für die Dauer eines Monats offengelegt. Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Einwendungen erhoben.
Durch die nach Schutzzonen gestaffelten Verbote, Beschränkungen, Duldungs- und Handlungspflichten wird sichergestellt, dass das Trinkwasser als wichtigstes Lebensmittel überhaupt auf Dauer vor Beeinträchtigungen geschützt wird. Darüber hinaus wird durch die Ausweisung des Wasserschutzgebietes auch den Vorgaben der EU-Wasserrahmen-Richtlinie Rechnung getragen. Die Richtlinie soll einen europäischen Gewässerschutz auf einem einheitlichen und hohen Niveau gewährleisten. Zentrales Ziel ist der „gute Zustand“ der Oberflächengewässer und des Grundwassers.
Rh.-Lahn-Ztg. Diez vom Mittwoch, 3. Dezember 2014, Seite 16